Kosten

Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten vor Behandlungsbeginn. Grundsätzlich liegt den Behandlungskosten das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) zugrunde.

Details finden Sie auf dem Infozettel Kosten .

Sie erhalten stets eine schriftliche Rechnung oder eine Quittung  von mir.

Die Bezahlung ist bar oder per Überweisung möglich.

Krankenkasse

Für gesetzlich Krankenversicherte:

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keine Heilpraktikerleistungen!

Für Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:

Private Kassen erstatten Heilpraktikerleistungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Schauen Sie bitte in Ihrem persönlichen Vertrag nach, in welchem Rahmen Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten erstattet.

Rechnungen für Ihre Versicherung erstelle ich Ihnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Rechnungen sind dann innerhalb einer Woche zahlbar. Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihre private Versicherung nicht sämtliche Kosten übernimmt – es bleibt also evtl. ein Restbetrag für Sie.

Beihilfe

Für die Erstattung der Heilpraktiker-Kosten gibt es Höchstgrenzen. In der Vereinbarung des Bundesinnenministeriums mit den Heilpraktiker-Verbänden sind für die Leistungen der Heilpraktiker Höchstgrenzen vereinbart. Diese sind in der sogenannten „Erstattungsliste“ einzeln aufgeführt.

Alles was darüber hinaus in Rechnung gestellt wird, ist nicht beihilfefähig. So können für die homöopathische Erstuntersuchung mit einer Mindestdauer von einer Stunde je Patient 80 Euro abgerechnet werden. Verlangt der Heilpraktiker mehr, muss der Patient den Mehrbetrag selbst zahlen.

Medikamente

verordne ich Ihnen auf einem Privat-Rezept. Sie können das Rezept in jeder Apotheke vorlegen und dort bezahlen. Medikamente, die im Rahmen der Behandlung in der Praxis verabreicht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Beratungen via E-Mail und Telefonberatungen

werden mit dem oben genannten Stundensatz (Selbstzahler) bzw. mit den entsprechenden Abrechnungsziffern aus dem Verzeichnis (GeBüH) berechnet