Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten vor Behandlungsbeginn. Grundsätzlich liegt den Behandlungskosten das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) zugrunde.
Details finden Sie auf dem Infozettel Kosten .
Sie erhalten stets eine schriftliche Rechnung oder eine Quittung von mir.
Die Bezahlung ist bar oder per Überweisung möglich.
Krankenkasse
Für gesetzlich Krankenversicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keine Heilpraktikerleistungen!
Für Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:
Private Kassen erstatten Heilpraktikerleistungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Schauen Sie bitte in Ihrem persönlichen Vertrag nach, in welchem Rahmen Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten erstattet.
Rechnungen für Ihre Versicherung erstelle ich Ihnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Rechnungen sind dann innerhalb einer Woche zahlbar. Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihre private Versicherung nicht sämtliche Kosten übernimmt – es bleibt also evtl. ein Restbetrag für Sie.
Beihilfe
Seit dem 08.02.2025 sind Heilpraktikerleistungen generell von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker verordnet wurden.
Alle Aufwendungen, die bis zum 07.02.2025 entstanden sind, sind jedoch gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 BhVO bis zur Höhe des 1,3-fachen des Gebührensatzes für Heilpraktiker (GebüH), jedoch höchstens bis zum Schwellenwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei vergleichbaren Leistungen beihilfefähig.
Von Heilpraktikern erbrachte psychotherapeutische Leistungen sind nicht beihilfefähig.
Medikamente
verordne ich Ihnen auf einem Privat-Rezept. Sie können das Rezept in jeder Apotheke vorlegen und dort bezahlen. Medikamente, die im Rahmen der Behandlung in der Praxis verabreicht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Beratungen via E-Mail und Telefonberatungen
werden mit dem oben genannten Stundensatz (Selbstzahler) bzw. mit den entsprechenden Abrechnungsziffern aus dem Verzeichnis (GeBüH) berechnet